...Im Streitjahr führte die Klägerin eine größere Baumaßnahme durch, genehmigt als Teilabbruch sowie Neu- und Umbau eines bestehenden Gebäudes. 3 Das ursprünglich 23,20 m lange Gebäude wurde durch den Abriss einer Teilfläche des nördlichen Gebäudeteils um 1,34 m verkürzt. Der südliche Teil des Gebäudes (14,61 m), in dem sich im EG und OG je eine Wohnung befindet, blieb bestehen....