...Vielmehr hat der Angeklagte seinen Entschluss, mit der Nebenklägerin auch gegen deren Willen den Geschlechtsverkehrs auszuüben, umgesetzt, indem er sich zur Wohnung der Nebenklägerin begab, zu dem gekippten Fenster kletterte, dieses öffnete, ihr den Mund zuhielt, ihr das Mobiltelefon abnahm, um dessen Benutzung zu verhindern, auf das Einschalten des Lichts dadurch reagierte, dass er die Kapuze seines...