...Der Vorgesetzte übe das Weisungsrecht in personellen und sozialen Angelegenheiten wie Einstellungen, Kündigungen, Abmahnungen, Regelung der Arbeitszeit, Gewährung von Urlaub etc. aus. Am Standort M sei Herr Pa Niederlassungsleiter und zuletzt kommissarisch der Geschäftsführer V Leiter gewesen. Dort sei auch die Spesenliste erstellt worden....