...des Wortbestandteils „Uni-“ zu entnehmen, die einer markenrechtlichen Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden darf. 22 Nachdem für die Bewertung der Schutzfähigkeit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke, wie ausgeführt, auf das Verkehrsverständnis abzustellen ist, ist von vornherein unerheblich, ob die Mitbewerberin, bei der der Markeninhaber bis 2008 beschäftigt gewesen sein soll, auf eine Abmahnung...