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Urteile für Zustellung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dieser ist von einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, durch Einreichung einer Einspruchsschrift einzulegen. Ellenberger Grüneberg Maihold Menges Derstadt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 562/17
...Eine Anschlussberufung, die nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung - bei Verlängerung der Berufungsbeantwortungsfrist nach § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG innerhalb der dann geltenden Frist - eingeht, ist entsprechend § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 12 mwN). 70 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 92/12
...Die von den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten erneut eingelegte Beschwerde sei jedoch nicht verfristet gewesen, da der angefochtene Beschluss eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung enthalten habe, so dass die Einlegung und Begründung des Rechtsmittels gemäß § 9 Abs. 5 ArbGG innerhalb eines Jahres seit Zustellung der Entscheidung zulässig gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 7/15
...Aufgrund der Zustellung des Berufungsurteils am 30. November 2007 an die Klägerin lief die Frist für die Einlegung der Revision (Notfrist, § 548 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG) am Montag, dem 31. Dezember 2007 und die Frist für die Begründung der Revision am 30. Januar 2008 ab (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2, § 193 BGB). Die Revision und deren Begründung sind am 17....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 287/08
.... , dass sich seit dem testierten Jahresabschluss 2004 keine wesentlich nachteiligen Geschäftsveränderungen ergeben hätten und verschwiegen in diesem Zusammenhang auch die Zustellung der Patentklagen im Juli 2005. 12 In zwei Tranchen wurde daraufhin am 8. und 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 114/14
.... … 1.2 Gesundheitliche Gründe a) Erwerbsunfähigkeit Bei Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente beginnt der Ruhestand spätestens mit dem Monatsersten nach Zustellung und Vorlage des Rentenbescheides. … b) Berufsunfähigkeit Bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Beginn des Ruhestandes von der Personalabteilung im Einvernehmen mit Betriebsrat und betroffenem Mitarbeiter festgelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 370/16
2017-12-12
BAG 3. Senat
.... … 1.2 Gesundheitliche Gründe a) Erwerbsunfähigkeit Bei Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente beginnt der Ruhestand spätestens mit dem Monatsersten nach Zustellung und Vorlage des Rentenbescheides. … b) Berufsunfähigkeit Bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Beginn des Ruhestandes von der Personalabteilung im Einvernehmen mit Betriebsrat und betroffenem Mitarbeiter festgelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 55/17
2017-12-12
BAG 3. Senat
.... … 1.2 Gesundheitliche Gründe a) Erwerbsunfähigkeit Bei Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente beginnt der Ruhestand spätestens mit dem Monatsersten nach Zustellung und Vorlage des Rentenbescheides. … b) Berufsunfähigkeit Bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente wird der Beginn des Ruhestandes von der Personalabteilung im Einvernehmen mit Betriebsrat und betroffenem Mitarbeiter festgelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 814/16
...Für die Fristwahrung genügte vorliegend der rechtzeitige Eingang der Klage beim Arbeitsgericht (§ 167 ZPO), weil deren Zustellung demnächst erfolgte (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 23, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6, zu § 611a BGB aF; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 61b Rn. 6; DFL/Heider 4. Aufl. § 61b ArbGG Rn. 3; Helml in Hauck/Helml/Biebl ArbGG 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 364/11
...Februar 2014 - 2 WDB 1.13 - juris Rn. 13). 30 Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 WDO wird die Einleitung mit der Zustellung an den Soldaten wirksam. Hat die Einleitungsverfügung - wie hier - durch die Zustellung äußere Wirksamkeit erlangt, so steht nicht jeder formelle Fehler ihrer inneren Wirksamkeit entgegen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 18/15
...Dieser ist von einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, Karlsruhe, durch Einreichung einer Einspruchsschrift einzulegen. Galke Wellner von Pentz Oehler Roloff...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 474/14
...Der Tilgungsanteil der Kreditraten kann aber dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im gesetzlichen Güterstand ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist (Senatsurteil vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 7/09
...Diese sei weder in einem Zeitraum von zwei Monaten noch innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Aufforderung erfolgt. Deshalb dränge sich auf, dass der Kläger kein Interesse mehr an dem Verfahren habe. 8 Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Betreibensaufforderung sei rechtmäßig. Es bestünden keine Bedenken gegen die Annahme des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 2/16 R
...Soweit das von einem Ehegatten vor dem endgültigen Scheitern der Ehe (regelmäßig vor Zustellung des Scheidungsantrags) mit Rücksicht auf die Möglichkeit der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht erwartet werden kann, ist der Wohnvorteil in dieser Zeit nur in einer Höhe in Rechnung zu stellen, wie es sich für eine Wohnungsnutzung des in der Ehewohnung allein verbliebenen Ehegatten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 367/12
...Das Berufungsgericht hat den Klägern zu Recht Prozesszinsen nur in Höhe von vier Prozent jährlich zugesprochen. 23 a) Der Anspruch auf Prozesszinsen entstand nach § 291 Satz 1 BGB mit der Rechtshängigkeit des Anspruchs, die hier gemäß § 261 Abs. 1 ZPO mit der Zustellung der Klage am 23. Februar 1996 eintrat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 118/11
...Oktober 2009 - 9 AZR 875/08 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 54). 14 Die Revisionsbegründung, welche die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde enthält, ist innerhalb der Zweimonatsfrist nach Zustellung des Zulassungsbeschlusses des Senats an den Kläger eingegangen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 285/11
...Die Zustellung des Scheidungsantrags erfolgte am 8. Oktober 2014. 2 Beide Ehegatten haben in der gesetzlichen Ehezeit vom 1. April 1991 bis zum 30. September 2014 - unter anderem - Anrechte aus einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erlangt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 626/15
...Danach konnte die Beklagte prognostizieren, dass der Vertretungsbedarf für Frau H bis Ende August 2012 bestand. 26 cc) Dem Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte über keine ausreichende Personalreserve für Fälle von Krankheit, Urlaub und Freistellung verfügte, um das Arbeitspensum der Zustellungen im Zustellstützpunkt M mit dem unbefristet...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 41/15
...Die Zustellung eines Kündigungsschreibens statt mit der Post durch eine vom Arbeitgeber eingeschaltete Mittelsperson ist verkehrsüblich, insbesondere dann, wenn nur so ein bestimmter Kündigungstermin gewahrt werden kann oder der kündigende Arbeitgeber den Zugang der Kündigung und den Zeitpunkt des Zugangs mit Hilfe eines Boten als Zeugen nachweisen will....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 687/09
2010-09-28
BSG 1. Senat
...Für das sozialgerichtliche Verfahren bedeutet dies, dass gegen einen Rechtswegbeschluss des LSG binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim BSG schriftlich die zugelassene Beschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter einzulegen ist. 16 So liegt der Fall hier....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 SF 2/10 R