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Urteile für Zustellung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2018-09-25
BPatG 27. Senat
.... § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO erst mit Zustellung des Beschlusses zu laufen, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung des Beschlusses. Eine formlose Mitteilung setzt die Frist nicht in Gang; in diesem Fall ist die Beschwerde binnen fünf Monaten ab Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten einzulegen (vgl. Lipp in: Münchener Kommentar zur ZPO; 5. Auflage 2016, § 569 Rn. 6)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 552/17
...Der Kläger hat gegen die Feststellung des Urteils nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Berichtigung beantragt (§ 119 Abs. 1 VwGO) und setzt sich mit der Beweiskraft des Urteils (§ 314 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO) nicht auseinander, aufgrund derer er die tatbestandliche Feststellung des Urteils grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 25/17
...Das betrifft etwa die Zustellung der Klageschrift. Darin erschöpft sich die Prozessführung aber nicht. Einen Prozess kann die GmbH nur führen, wenn ihre Vertreter nicht nur zur Passivvertretung, sondern auch zur Aktivvertretung befugt sind, also auch Willenserklärungen mit Wirkung für die Gesellschaft abgeben können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 115/09
...., PatG mit EPÜ, § 5 PatKostG Rn. 2). 21 Entgegen der Auffassung der Prüfungsstelle kann die Rücknahmefiktion des § 6 Abs. 2 PatKostG nicht im Rahmen des Prüfungsverfahrens dadurch abgewendet werden, dass die Prüfungsstelle dem Anmelder eine Nachfrist für nach ihrer Ansicht noch ausstehende Gebühren setzt, die mit Zustellung eines entsprechenden Amtsbescheids zu laufen begänne. § 6 Abs. 1 PatKostG...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 24/12
2018-09-25
BPatG 27. Senat
.... § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO erst mit Zustellung des Beschlusses zu laufen, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung des Beschlusses. Eine formlose Mitteilung setzt die Frist nicht in Gang; in diesem Fall ist die Beschwerde binnen fünf Monaten ab Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten einzulegen (vgl. Lipp in: Münchener Kommentar zur ZPO; 5. Auflage 2016, § 569 Rn. 6)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 551/17
...Januar 2013 die Übersetzung und Zustellung der Anklageschrift. Am 15. Februar 2013 ergänzte sie ihre Überlastungsanzeige in dem Verfahren gegen K. und führte u.a. aus, das seit dem 25. Juli 2012 verhandelte Verfahren könne "keinesfalls vor September 2013" abgeschlossen werden. Das vorliegende Verfahren erwähnte sie nicht. Das Präsidium fasste daraufhin am 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 490/15
...Dieser ist von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe, durch Einreichung einer Einspruchsschrift einzulegen. Büscher Schaffert Koch Löffler Schwonke...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 183/14
...Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. Ball Dr. Frellesen Dr. Milger Dr. Fetzer Dr. Bünger Hinweis: Das Revisionsverfahren ist durch Revisionsrücknahme erledigt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 48/13
...November 2009 im Einzelnen entgegengetreten. 38 Der Senat hat eine vergleichsweise Einigung der Beteiligten angeregt und die Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt beschlossen. Die Widersprechende hat jedoch mit Schriftsatz vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 1/09
...Vielmehr ist der Vermieter auch in diesen Fällen verpflichtet, sich - gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage - einen Räumungstitel zu beschaffen und zwecks rechtmäßiger Besitzverschaffung aus diesem vorzugehen (OLG Celle, aaO; Staudinger/Rolfs, aaO; Horst, aaO, S. 140). 10 Übt deshalb ein Vermieter - wie hier - im Wege einer sogenannten kalten Räumung durch eigenmächtige Inbesitznahme...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 45/09
...Danach verfügte der Vorsitzende die Zustellung der Anklageschrift an den Angeklagten N. und gab ihm Gelegenheit zur Erklärung, ob er Beweisanträge stellen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erheben wolle....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 29/15
...Zum Zeitpunkt des Fristablaufs sei eine Zustellung des Stufenantrags des Ehemannes noch nicht erfolgt, so dass ihr eine fristwahrende Widerantragstellung verwehrt gewesen sei. Zur Wahrung ihrer eigenen Rechte habe sie damit nur die Möglichkeit gehabt, einen eigenen Antrag beim zuständigen Amtsgericht O. zu stellen. 17 f) Mit angegriffenem Beschluss vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2352/17
...Dieser ist von einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, Karlsruhe, durch Einreichung einer Einspruchsschrift einzulegen. Kayser Gehrlein Lohmann Schoppmeyer Meyberg...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 21/17
...Einen solchen Verfahrensfehler hätten sie (nur) mit einer Beschwerde gegen die in jenem Verfahren erfolgte Ablehnung der Zulassung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils (§ 133 Abs. 2 VwGO), die am 13. April 2006 erfolgte, rügen können. Dies haben sie indes nicht getan, so dass das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 18/12
...August 2016 die Zustellung der Anklageschrift an die Angeschuldigte und ihre Verteidiger angeordnet und zugleich eine Erklärungsfrist gemäß § 201 Abs. 1 StPO von vier Wochen verfügt. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens vorgesehen sei, mit der Hauptverhandlung am 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 47/16
...Nach Art. 35 Abs. 1 EMRK kann sich der EGMR mit einer Beschwerde erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen. 22 Die Frist beginnt mit Zustellung der oder Kenntnisnahmemöglichkeit von der die Rechtswegerschöpfung begründenden letztinstanzlichen Entscheidung (EGMR, NVwZ 1999, 1325...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 187/17
...Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 48 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 49 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. 50 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 543/12
...Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt hat der Gebührenschuldner darüber hinaus als Auslagen die Entgelte für Zustellungen durch die Post zu tragen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 GebOSt gehören zu den vom Gebührenschuldner zu tragenden Auslagen darüber hinaus die Beträge, die anderen in- und ausländischen Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Beamten zustehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 33/11
...Das hat es damit begründet, dass zu diesem Zeitpunkt zehn Jahre seit Zustellung der Ausweisungsverfügung verstrichen gewesen seien und die Verwaltungsvorschriften für den Fall einer zwingenden Ausweisung wie hier regelmäßig eine Befristung auf diesen Zeitraum vorsähen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die gegen das Urteil gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 2/13
...April 2015 zugestellt; auf dem Briefumschlag, in dem die Zustellungsurkunde versandt wurde, ist das Datum der Zustellung nicht erkennbar; danach kann es der 28. oder 29. April 2015 gewesen sein. Mit einem am 29. Mai 2015 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangenen Telefax legte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin Revision ein....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 13/15