...Nach § 70 Abs. 1 WDO ist das Truppendienstgericht zuständig, das für den Befehlsbereich errichtet ist, zu dem der Truppenteil oder die Dienststelle des Soldaten bei Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens, also im Zeitpunkt der Zustellung der Einleitungsverfügung an den Soldaten (§ 93 Abs. 1 Satz 3 WDO), gehört. Zu diesem Zeitpunkt leistete der Soldat bei der … in B....