...Das LSG hat auf die Berufung des Klägers das erstinstanzliche Urteil geändert und die Beklagte zur Zahlung von 2760,96 Euro zuzüglich 4 % Zinsen auf 2490 Euro ab 1.5.2006 und auf weitere 270 Euro ab 1.7.2006 verurteilt (Urteil vom 20.1.2011): Dem Kläger stehe ein Erstattungsanspruch zu, weil er der Versicherten eine in die Zuständigkeit der Beklagten fallende Leistung gewährt habe....