...Der Europäische Gerichtshof stellt dabei auch eindeutig fest, dass die Frage der Beweis-/Feststellungslast für die infolge einer Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (im Hinblick auf die „Belegung“ dieses Begriffs durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach deutschem Verständnis „Verkehrsdurchsetzung“ gemeint) in einem auf Art. 3 Abs. 1 b), c) oder d) MRRL gestützten Löschungsverfahren keine in die Zuständigkeit...