...Denn sie hat von der Absicht des FG, die angebotenen Zeugenbeweise nicht erheben zu wollen, nicht erst durch die Urteilsbegründung, sondern bereits dadurch erfahren, dass das FG die Zeugen nicht zur mündlichen Verhandlung geladen hatte. 20 dd) Die gerügte Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) infolge des Umstands, dass das FG...