.... § 258 der Abgabenordnung (AO) vorerst ruhend stellen werde, bis in Griechenland über einen (noch zu stellenden) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden worden sei. 4 Hierauf erhob der Kläger Klage und beantragte, die Zahlungsaufforderungen in Gestalt der Einspruchsentscheidung aufzuheben, hilfsweise festzustellen, dass die beiden Zahlungsaufforderungen, die ihnen als Anlage beigefügten...