...Da sich eine ausdrückliche Regelung im Justizvollzugsgesetzbuch zur Lösung dieses Problems nicht finde, sei es sachgerecht, dem Schuldner im Hinblick auf die Vollzugslockerungen zum Zwecke der Wiedereingliederung entsprechend § 850f Abs. 1 ZPO den Teil seines Arbeitsentgelts zu belassen, aus dem sonst Eigengeld gebildet würde, weil der Schuldner aus dem Hausgeld allein seine Ausgaben für Kleidung,...