...Weitergehende Feststellungen sind möglich, soweit sie nicht zu den bisherigen in Widerspruch stehen. 7 Der Senat weist zudem darauf hin, dass die von der Strafkammer als Strafmilderungsgrund gewertete angebliche „gewisse Leichtsinnigkeit und Naivität“ im Verhalten der Geschädigten gleichfalls von den Feststellungen nicht getragen wird. Raum Jäger Bellay Fischer Hohoff...