...Lage zu versetzen, sie mit anderen Geräten zu vergleichen und auch noch andere Eigenschaften als die in der Werbung angegebenen in Erfahrung zu bringen. 16 Ohne Erfolg macht die Revision weiterhin geltend, die Annahme des Berufungsgerichts, es sei unstreitig, dass eine Angabe der Typenbezeichnung üblich sei und deshalb vom maßgeblichen Verkehr auch erwartet werde und erwartet werden könne, stehe in Widerspruch...