...Den Widerspruch der Klägerin, mit dem diese ua die zusätzliche Berücksichtigung von JEP-Zahlungen begehrte, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 30.8.2012 zurück. Der Zufluss von JEP sei weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. 5 Das SG Dresden hat die Klage abgewiesen, weil die Klägerin nicht unter den Anwendungsbereich des AAÜG falle (Urteil vom 16.7.2015)....