...Januar 2012 wies die Beklagte den Widerspruch der Klägerin mit der Maßgabe überwiegend zurück, dass sich die Zuwendung von 271 400 € auf 180 980 € reduziere; der Differenzbetrag von 90 420 € sei nebst Zinsen zu erstatten. Den veränderten Zahlen liegen nunmehr förderfähige Kosten von 241 339,21 € zugrunde. Zur Begründung werden die Gründe des Ausgangsbescheides im Wesentlichen wiederholt....