...Der Senat kann es deshalb dahinstehen lassen, ob die Vorlage des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union auch deshalb nicht in Betracht kommt, weil eine andere Entscheidung des Senats selbst dann nicht gerechtfertigt wäre, wenn die Beklagte sich nicht vergabekonform verhalten hätte, weil sie den Wettbewerb nicht neu eröffnet hat, nachdem die Verschiebung der Bauzeit fest stand....