...Zudem ist eine für die Klärung im Wege der Rechtsfortbildung erforderliche Fragestellung nicht schlüssig dargetan, wenn die Beantwortung --wie hier: doppelte Haushaltsführung, Getrenntleben, bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435; BFH-Urteil vom 30....