...Februar 2007 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit als Kosten doppelter Haushaltsführung weitere Werbungskosten in Höhe von 11.405,06 DM im Jahr 2001, in Höhe von 9.694,20 € im Jahr 2002 und in Höhe von 12.628 € im Jahr 2003 berücksichtigt werden. 10 Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen. 11 II. Die Revision ist begründet....