...Weder bindet die vorläufige Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG, die wegen ihres Charakters der Vorläufigkeit oft schon aus Gründen der Praktikabilität ohne Weiteres an die Streitwertfestsetzung der Vorinstanz anschließen kann, den Senat bei der endgültigen Festsetzung noch hat es der bisherigen Rechtsprechung des Senats entsprochen, bei Streitigkeiten über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen...