...spricht in derartigen Fällen für eine sorgfältige Prüfung, ob ein solches Prozessverhalten in Ausübung einer tatsächlich bestehenden Vollmacht erfolgt. 36 Dass auch S selbst sich nicht zu einer sachgerechten Vertretung des Klägers in der Lage sieht, zeigt der Umstand, dass er mehrfach die "Beiladung" eines Rechtsanwalts beantragt hat, um "Waffengleichheit" zu erreichen. 37 c) Zudem hatte S bereits im Verwaltungsverfahren...