...Das FG habe insoweit verkannt, dass § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht anwendbar sei, wenn, wie im Streitfall, die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt werde. Darüber hinaus liege ein weiterer Verfahrensfehler vor, weil das FG eine klar feststehende Tatsache, hier das Nichtbestehen einer GbR, nicht berücksichtigt habe....