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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-03-23
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 10/16 R
2017-03-23
BSG 5. Senat
...Diese enthält keinen Hinweis darauf, dass die genannten Beträge JEP beinhalten. 17 b) Nach § 44 SGB X ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 11/16 R
...Gegenstand der Anfechtungsklage ist jedenfalls der Verwaltungsakt der Beklagten vom 1.4.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.8.2009 (§ 95 SGG), soweit darin ein Anspruch der Klägerin auf Auszahlung der Witwenausgleichsleistung für die Zeit vom 1.7.2008 bis 31.3.2009 abgelehnt worden ist. 23 Entgegen der Auffassung des LSG ist das Schreiben der Beklagten vom 1.4.2009 als Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 1/12 R
...über die Feststellung der Versicherungspflicht bzw - im Bereich der Arbeitslosenversicherung - der Beitragspflicht des L. ab 25.2.1980 ergangen sein könnte; ein solcher Verwaltungsakt wäre dann nämlich (weiterhin) Rechtsgrund für die Tragung der Beiträge und ließe einen Beitragserstattungsanspruch (schon gar) nicht entstehen mit der Folge, dass über Fragen der Verjährung vorliegend (überhaupt) nicht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 AL 2/11 R
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 4/16 R
2016-12-15
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/16 R
2017-06-01
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 6/17 R
...Senat B 4 AS 47/15 R (Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine Nachholung im Gerichtsverfahren - Bekanntgabe des Verwaltungsakts gegenüber dem Prozessbevollmächtigten - Aussetzung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 47/15 R
2017-03-23
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 16/16 R
2016-12-15
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 9/16 R
2016-12-15
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 6/16 R
2013-05-16
BVerwG 8. Senat
...Nach dem Wegfall der mit dem Verwaltungsakt verbundenen Beschwer wird gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt, wenn der Kläger ein berechtigtes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme hat (dazu oben Rn. 11)....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 22/12
2018-03-22
BSG 5. Senat
...Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/17 R
2017-03-23
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 15/16 R
2017-06-01
BSG 5. Senat
...Danach ist ein (iS von § 45 Abs 1 SGB X) nicht begünstigender Verwaltungsakt zurückzunehmen, soweit er (anfänglich) rechtswidrig ist. Der Verwaltungsakt ist immer mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Abs 2 S 1 aaO), soweit er noch Rechtswirkungen hat, also noch nicht iS von § 39 Abs 2 SGB X erledigt ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 17/16 R
...Gemäß Absatz 2 der Vorschrift gilt für die Verpflichtungsklage Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist. Ohne rechtzeitige Klageerhebung wird der Bescheid in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, nach Ablauf der Klagefrist unanfechtbar. Eine verspätet erhobene Klage ist unzulässig....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 2/14
...Dies zwingt dazu, das Sicherungsgeschäft schon für die Rechtswegfrage nach seinem näheren Inhalt zu bestimmen. 14 Anders verhielte es sich nur, wenn und soweit der Kläger gerade eine hoheitliche Inanspruchnahme durch Verwaltungsakt befürchtete und abwehren wollte....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 25/17
...Eine Dienstpostenbewertung ist keine Regelung mit Außenwirkung und deshalb kein Verwaltungsakt (stRspr seit BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 <194> = juris Rn. 33 ff. und - 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 <220> = juris Rn. 26 ff.). Dies gilt erst recht für eine der Dienstpostenbewertung vorausgehende Aufgabenbeschreibung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/14
...Die Erledigung eines Verwaltungsakts im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO tritt - worauf die Klägerin selbst hinweist - mit dem Wegfall der beschwerenden Regelung ein, also soweit der Verwaltungsakt gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG unwirksam wird (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: März 2014, § 113 Rn. 81)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 26/14
...Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts, hat das FG im Regelfall dessen Vollziehung auszusetzen oder im Falle eines bereits vollzogenen Verwaltungsakts die Vollziehung wieder aufzuheben (§ 69 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). 10 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 91/15