.... 5 Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof die übernommene Verpflichtung, auf den belasteten Grundstücken zur jederzeitigen Benutzung eine befahrbare Zufahrt herzustellen, deshalb als unwirksam erachtet hat, weil sich deren Inhalt und Umfang nicht zweifelsfrei bestimmen lasse, und hinsichtlich der Bestimmtheitsanforderungen - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte...