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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583). 23 aa) Danach entscheidet die Familienkasse zunächst über Grund und Höhe des Kindergeldanspruchs und damit über den Kindergeldberechtigten (Festsetzung des Kindergeldes als begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung). 24 bb) Auf zweiter Stufe folgt die Auszahlung des Kindergeldes entweder an den Kindergeldberechtigten oder im Falle eines...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 25/16
...Sie rügen, auch bei schulorganisatorischen Verwaltungsakten müsse ein wirkungsvoller Eilrechtsschutz gewährleistet werden. Daran fehle es, da der Rechtsweg von vornherein für nicht eröffnet befunden worden sei, obwohl sie durch eine wesentliche Umorganisation des schulischen Bildungsangebots betroffen würden....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2388/11
...Da das Bundespatentgericht die erste gerichtliche Instanz ist, die einen Verwaltungsakt des DPMA überprüft, handelt es sich beim markenrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um ein Rechtsmittel im Sinne von § 99 ZPO (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 – IGEL PLUS/ PLUS; 24 W (pat) 47/13 – Macon Relax Vital). 14 2....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 54/13
...Fehlen diesbezügliche Ausführungen, wird das BSG nicht in die Lage versetzt, ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein anhand der Revisionsbegründung zu prüfen, ob die im Streit stehenden revisiblen Rechtsvorschriften auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden sind....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 5/14 R
...Dadurch ist wegen der Rechtskraftwirkung gerichtlicher Feststellungsurteile im Gegensatz zur durchbrechungsfähigen Bindungswirkung feststellender Verwaltungsakte auch die Rechtsposition des Beklagten verschlechtert worden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 6/10 R
...Oktober 2010 (BVerwG 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 21 f.) entschieden hat, ist eine Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG ein Verwaltungsakt, der bestandskraftfähig ist und dem Bindungswirkung zukommt. Der Regelungsinhalt der Freistellungserklärung beschränkt sich aber auf eine Aussage zur formellen Legalität des Änderungsvorhabens....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 7/11
...Sein Bescheid ersetzt den ursprünglichen Verwaltungsakt der Prüfungsstelle, der abweichend von § 95 SGG im Fall der Klageerhebung nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens wird (vgl. BSG, NZS 1997, 135). 10 cc) Der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses ist unparteiisch insoweit, als er weder der Seite der Krankenkassen noch der Kassenärztlichen Vereinigung angehört....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwSt (R) 4/14
...Der angefochtene Bescheid der Beklagten vom "Juli 2009" ist - im noch streitigen Umfang - nicht bereits deshalb aufzuheben, weil die BeitrVerfGrsSz als solche generell keine Rechtsgrundlage für einen belastenden Verwaltungsakt - hier für die Beitragsfestsetzung unter Heranziehung der Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs 10 BeitrVerfGrsSz - gegenüber dem Kläger böten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 20/11 R
...Im Hinblick auf die erfolgte Leistungsbewilligung und die dem Senat gegenüber abgegebenen übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten geht der Senat jedoch davon aus, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfüllt und daher anspruchsberechtigt ist. 29 Der angefochtene Verwaltungsakt (Bescheid der Beklagten vom 20.9.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.4.2008) ist zunächst insoweit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 20/11 R
...Rechtsfolge "Beratung" ersetzt wird, ändert sich nichts: Die Rechtsfolge ist - quasi als "Kehrseite" der Tatbestandsvoraussetzungen - Teil des materiellen Rechts. 34 (3) Der Maßgeblichkeit des im Prüfungszeitrum geltenden Rechts steht auch nicht entgegen, dass üblicherweise bei einer Anfechtungsklage als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Begründetheit die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Verwaltungsaktes...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/14 R
...Senat B 1 KR 54/12 R Gemeinsamer Bundesausschuss muss Zweifeln an der Willkürfreiheit ermittelter Wirkstoff-Vergleichsgrößen für Festbetragsgruppen nachgehen - Begründung der Festbetragsgruppenbildung - Mitteilung der maßgeblichen Gründe - Klagebefugnis eines pharmazeutischen Unternehmens - keine notwendige Beiladung der Aufsichtsbehörde - Festbetragsfestsetzungen - Verwaltungsakt 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 54/12 R
...Dies bindet oder präjudiziert die gerichtliche Auslegung eines solchen Verwaltungsakts allerdings nicht. 34 Der Gegenstand eines Haftungsbescheids wird zum einen durch den Haftungsbetrag geprägt und zum anderen durch einen konkreten Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis (gekennzeichnet durch einen bestimmten Steuerpflichtigen, eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Steuerzeitraum), auf den...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 13/15
...handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat, und 'an welcher genauen Stelle' er dem Berufungsurteil die von ihm genannten Tatumstände entnehmen möchte (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7), b) es erfordert, das Bundessozialgericht in die Lage zu versetzen, 'ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 SF 5/16 AR
...Der Senat ist zunächst nicht gehindert, sowohl die Subsumtion der seitens des LSG festgestellten Einwirkungen unter den Tatbestand der BK 2108, als auch deren Geeignetheit zur Erzeugung eines Bandscheibenschadens zu überprüfen (vgl zur BK 2109 BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr 2109 Nr 1, RdNr 15 ff), obwohl die Beklagte im Rahmen der Begründung des Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 20/14 R
...Bei dem diesem Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Erlass des Innenministeriums des Beklagten vom 31. März 2006 handele es sich um eine bindende Weisung. Dies habe zur Folge, dass den Beklagten die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit für die Untersagungsverfügung und deren Vollziehung treffe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 204/13
...Nach § 44 Abs 1 Satz 1 SGB X, der auch im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwendung findet (§ 40 Abs 1 Satz 1 SGB II), ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 54/13 R
...Es muss zum anderen rechtlich in dem Sinne teilbar sein, dass der Verwaltungsakt auch ohne den abgetrennten, von dem Rechtsmangel erfassten Regelungsteil eine selbstständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens sowie von der Planungsbehörde auch so gewollte Planung zum Inhalt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 11/12
...Nach § 32 Abs 1 SGB X darf ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden. Die Zulassung zum Vertragsarzt erfolgt als gebundene Entscheidung....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 40/09 R
...Senat IV R 5/14 (Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft - Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung - ordnungsgemäße Vertretung - Unterbrechung des Verfahrens) 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 5/14
.... § 14 Abs. 4 AEG normiert andere rechtliche Voraussetzungen als § 14 Abs. 1 Satz 1 AEG. 60 bb) Die Beklagte kann ihren Widerspruch nicht im Revisionsverfahren auf einen Verstoß der beanstandeten Schienennetz-Benutzungsbedingung gegen § 14 Abs. 4 AEG stützen. 61 Nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht dürfen neue Gründe für einen Verwaltungsakt nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 58/14