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Urteile für Verwaltung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dementsprechend sind die AHP nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu beachten (s BSG SozR 4-3250 § 69 Nr 9 RdNr 25 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 35/10 B
...Mit ihrem Hinweis, die konkrete Bebauung könne den Verwaltungs- und Gerichtsakten und den darin befindlichen zahlreichen Fotodokumentationen, Luftbildaufnahmen und Karten sowie dem Protokoll des Oberverwaltungsgerichts von der durchgeführten Ortsbesichtigung entnommen werden, verkennt die Klägerin, dass es nicht Sache des Revisionsgerichts ist, Tatsachen zu ermitteln und zu würdigen. 7 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 4/12
...August 1999 zuletzt bei der zum G-Konzern gehörenden G Firmen- und Privat-Service AG (im Folgenden: GFP), die seit dem Jahr 2004 als G GFP Verwaltungs-AG (im Folgenden: GFPA) firmierte, beschäftigt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 298/13
...Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und bedienten sich hierzu der Vertragsärzte; es sei deshalb nicht notwendig, den einzelnen Vertragsarzt als "verlängerten Arm des Staates" anzusehen. Die Vertragsärzte seien auch dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung vorzunehmen; der Bestellungsakt liege in der Zulassung nach § 95 SGB V....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 458/10
...Ausweislich der aktuellen Handelsregisterauszüge ist persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Beklagten die F Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Kommanditistin der Beklagten ist die K gesellschaft mbH & Co. KG. Deren Komplementärin ist die Kverwaltungsgesellschaft mbH. Kommanditistin der K gesellschaft mbH & Co. KG ist die M AG....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 89/15
...Danach sehe die Verwaltung eine Sonderbetriebsausgabe im Rahmen der Tonnagebesteuerung dann als zulässig an, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit hinzuzurechnenden Vergütungen bestehe. Ein solcher bestehe aber im Streitfall nur, soweit die Beigeladene zu 3. ihrerseits aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung Provisionen an Werber von Beteiligungen gezahlt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 14/16
...Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung. 2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 1/16
...Daraus folgt, das der Beamte außerdienstlich, d.h. in seiner Freizeit, verpflichtet ist, alles zu unterlassen, was dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schadet. Ein ansehensschädigendes Verhalten stellt zwangsläufig eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht dar. 24 Ein solcher Pflichtenverstoß liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der Beamte außerdienstlich nicht vorbildlich verhält....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/12
...Dem stehe die Mitvermietung des --nicht der GmbH, sondern der Klägerin gehörenden-- Grund und Bodens nicht entgegen, da Nebentätigkeiten, die als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung eigenen Grundbesitzes anzusehen seien, ausnahmsweise nicht begünstigungsschädlich seien....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 54/14
...In Bezug auf die Verwaltungsanweisungen zu § 227 AO (AO-DV Zoll zu § 227 AO, Tz. 7.1.4) sei eine Verletzung des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung nicht erkennbar. Aus der von der Klägerin behaupteten persönlichen Unbilligkeit bei ihren Kunden, die im Streitfall nicht festgestellt werden könne, folge keine einen Erlassanspruch begründende sachliche Unbilligkeit bei der Klägerin....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 8/12
2017-03-23
BAG 8. Senat
...Ausweislich der aktuellen Handelsregisterauszüge ist persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Beklagten die F Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Kommanditistin der Beklagten ist die K gesellschaft mbH & Co. KG. Deren Komplementärin ist die K verwaltungsgesellschaft mbH. Kommanditistin der K gesellschaft mbH & Co. KG ist die M AG....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 543/15
...enthalten; 16 Klasse 32: 17 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; 18 Klasse 33: 19 alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); 20 Klasse 35: 21 Werbung, Geschäftsführung, Büroarbeiten; Dienstleistungen einer Kommune, nämlich Werbung, Geschäftsführung, Büroarbeiten, Verwaltung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 124/10
.... § 3 LHO RP stellt klar, dass der Haushaltsplan die Verwaltung lediglich ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 164/13
...Die ordnungsgemäße Verwaltung zum Zeitpunkt der Emission des Portfolios durch die Investmentmanagerin hätten beide Parteien vorausgesetzt, so dass sie Grundlage des Vertrags geworden sei. Diese Voraussetzung habe sich im Nachhinein als falsch herausgestellt. B. 10 Diese Ausführungen halten rechtlicher Überprüfung nur teilweise stand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 100/13
...Es ist der Verwaltung nicht verwehrt, die Zurückschiebung im Vorfeld ihrer tatsächlichen Durchführung gegenüber dem Betroffenen in Form eines Verwaltungsakts zu verfügen und ihm auf diese Weise eine gerichtliche Klärung der für die Zurückschiebung relevanten und zwischen den Beteiligten streitigen Rechts- oder Tatsachenfragen zu ermöglichen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 11/14
...Datensicherheit; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte (Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen); Betrieb einer Im- und Exportagentur; Büroarbeiten; Dateienverwaltung mittels Computer; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Durchführung von Transkriptionen; Erstellen von Statistiken; Fernsehwerbung; heliografische Vervielfältigungsarbeiten; Herausgabe von Werbetexten; kommerzielle Verwaltung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 512/10
...Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für den Notdienst sei § 81 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V, wonach die Satzung insbesondere Bestimmungen über die Aufbringung und Verwaltung der Mittel enthalten müsse. Die Abgeordnetenversammlung der Beklagten habe die ab dem 1.10.2002 geltende NDO beschlossen, die gemäß § 27 der Satzung der Beklagten Bestandteil der Hauptsatzung sei....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/12 R
...Ausweislich der aktuellen Handelsregisterauszüge ist persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Beklagten die F Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Kommanditistin der Beklagten ist die K gesellschaft mbH & Co. KG. Deren Komplementärin ist die K verwaltungsgesellschaft mbH. Kommanditistin der K gesellschaft mbH & Co. KG ist die M AG....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 91/15
...Die Aufgaben nach dem BErzGG sind - anders als diejenigen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - durch § 6 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW (EingliederungsG; Art 1 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW vom 30.10.2007, GVBl 482) mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht auf kommunale Träger, sondern als landesweite Zuständigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 6/09 R
...Wie die Tatsachengerichte zutreffend betont haben, dient dies einerseits dazu, die Verwaltung angesichts knapper Ressourcen von aufwendigen Beweislastentscheidungen zu entlasten und schützt andererseits den Antragsteller vor den Bindungswirkungen solcher Entscheidungen. Sie reichen weiter als diejenigen einer Entscheidung nach § 66 SGB I, die gemäß § 67 SGB I leichter rückgängig zu machen ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 3/13 R