...Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn entweder das neu zuständig gewordene FA einen Änderungsbescheid erlässt und dieser zum Gegenstand des anhängigen Verfahrens wird oder wenn der Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Verwaltung beruht (s. nochmals Senatsurteil in BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631; BFH-Urteil in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742); im letztgenannten...