...April 1997 sieht für den Fall, dass die Zahl der Arbeitsplätze nicht fristgemäß erfüllt wird, pro Arbeitsplatz und Monat der Verzögerung eine Vertragsstrafe von 1 000 DM vor, die der Durchsetzung des besonderen Investitionszwecks dient. 38 Die bloße Möglichkeit und der gute Wille zur späteren Zweckverwirklichung reichen nicht aus, um eine wesentliche Fertigstellung im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1,...