...Da sich die Klägerinnen nicht an Ort und Stelle zur geänderten Verteidigung äußern konnten, wäre somit zu vertragen gewesen (vgl. BGH GRUR 2004, 354 – Crimpwerkzeug; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 83, Rn. 21). 128 Die Beklagte hat die Verspätung nicht genügend entschuldigt (§ 83 Abs. 4 Nr. 2 PatG)....