...Nützt die KDDF/Triton die KD Markenrechte für mehr als drei Jahre nicht, erlöschen ihre diesbezüglichen Nutzungsrechte nach diesem Vertrag. 7 In der Vereinbarung heißt es weiter in § 10 (g) „Ausschluss der Konkurrenz“: KDAG verpflichtet sich, nach Abschluss dieses Vertrages für drei Jahre keine Kabinenschiffe zu betreiben oder zu vermarkten und keine anderen Handlungen vorzunehmen, die mit dem Geschäftsbetrieb...