...Sie verlangt zudem die Feststellung, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner sämtliche weiteren Kosten für die Beseitigung der Mängel zu erstatten. 2 Die Beklagte zu 4, deren Gesellschafter die Beklagten zu 1 bis 3 sind, errichtete als Bauträgerin aufgrund von Verträgen, die mit den einzelnen Erwerbern abgeschlossen wurden, die streitgegenständliche Wohnungseigentumsanlage....