...Dies gilt auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist. Nach Ausübung des Kapitalwahlrechts kommt lediglich ein güterrechtlicher Ausgleich in Betracht (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse BGH, 5. Februar 2003, XII ZB 53/98, BGHZ 153, 393 = FamRZ 2003, 664 und vom 19. März 2003, XII ZB 42/99, FamRZ 2003, 923) . Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26....