...., die ihnen als Aktionäre nach außen zustehenden Rechte, insbesondere die Stimmrechte aus der Beteiligung, nur nach Weisung des Treugebers auszuüben (§ 3a des Vertrages), alle Leistungen, die sie als Aktionäre erhalten, unverzüglich an den Treugeber weiterzugeben (§ 3c des Vertrages), über die Aktien nur nach vorheriger Zustimmung des Treugebers zu verfügen (§ 3d des Vertrages), die Aktien auf Verlangen...