...., ohne ihr Einverständnis Niederlassungen zu betreiben, Versicherungsvertreter, -makler oder angestellte Versicherungsvermittler für sich oder andere Versicherer tätig werden zu lassen, mittelbar oder unmittelbar aktiv, selbst oder durch Versicherungsvertreter, -makler oder angestellte Versicherungsvermittler, für den Abschluss von Versicherungen zu werben, diese selbst abzuschließen oder den Abschluss...