...II. 18 Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. 1. 19 Mit Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen mit Ausnahme des Versicherungs- und Immobilienwesens steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG der Eintragung entgegen. a) 20 Dieses Schutzhindernis verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, sämtliche Zeichen oder Angaben, die geeignet sind, Merkmale der beanspruchten...