...Er, der Antragsteller, besitze kein Alleinstellungsmerkmal, das gerade seine Versetzung notwendig machen würde. Außerdem verstoße die Versetzung gegen die Bereichsvorschrift C1-1310/0-2001. Danach könnten bis 36 Monate vor Zurruhesetzung grundsätzlich keine Versetzungen mehr außerhalb des regionalen Zusammenhangs zum aktuellen Dienstort ohne Zustimmung des Betroffenen vorgenommen werden....