...Die Beklagte konnte die dem Kläger erteilte Versorgungszusage nicht mit der Begründung widerrufen, der Kläger habe in den Jahren 1992 bis 1996 durch die Annahme von „Schmiergeldern“ seine arbeitsvertraglichen Pflichten grob verletzt und ihr hierdurch nicht nur einen erheblichen Vermögensschaden zugefügt, sondern auch ihren Ruf beschädigt. 26 a) Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen...