...Darum geht es hier ebenso wenig wie um die Verjährung von Strafansprüchen, die unterschiedlichen Fristen unterliegt. Mit Blick auf die präventive Ausrichtung der Untersagung vergleichbar sind allenfalls die registerrechtlichen Verwertungsverbote getilgter Taten, die an unterschiedliche Fristen anknüpfen und Durchbrechungen kennen (vgl. § 45 ff., § 51 f. BZRG; § 28 f. StVG; § 153 GewO)....