...Ungerechtigkeit einer Auslagenerstattung entspricht der Intention des Gesetzgebers bei Einfügung der Vorschrift, der insbesondere NS-Verbrechen im Blick hatte, die mit einer Einstellung wegen Verjährung endeten, weil die den Angeklagten zur Last gelegten Taten wegen veränderter rechtlicher Würdigung aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung als verjährt anzusehen waren, und in denen es nicht vermittelbar...