...Nach den Feststellungen stellte der Angeklagte P. bei seiner Verhaftung noch vor Ort den Ermittlungsbehörden Passwörter und andere Informationen zur Verfügung, die es diesen ermöglichten, die auf dem beim Zugriff offen vorgefundenen Computer befindlichen und über den Server erlangbaren umfangreichen Daten nicht nur zu sichern, sondern im Anschluss ohne Weiteres auswerten zu können, „was die Aufklärung...