...Um Zeit und Geld zu sparen war von uns angeboten worden, weil unter Berücksichtigung der Höhe der Summe ein außergerichtlicher Vergleich nur vollstreckbar abgeschlossen wird, dass unter Berücksichtigung einer neuen Kündigung ein arbeitsgerichtlicher Vergleich nach § 278 VI ZPO im schriftlichen Verfahren, bei welchem auch der Vollstreckungsanspruch des weiteren LAG-Urteils mit erledigt werden könnte...