...Das Amtsgericht hat das Zustandekommen eines Vergleichs mit dem von ihm vorgeschlagenen Inhalt durch Beschluss festgestellt. 3 Die Klägerin hat sinngemäß beantragt, durch Zwischenurteil festzustellen, dass der Rechtsstreit (durch den Vergleich) nicht beendet sei, hilfsweise, dass in der Abrechnung unter der Postenbezeichnung „Heizungskosten“ nur der Betrag von 750 € anzusetzen sei....