...schließlich, dass sie bei der Ausgestaltung der KÄBV-RL einen Gestaltungsspielraum habe. 15 Die Beklagte zu 2. beantragt ebenfalls, die Revision zurückzuweisen. 16 Die Revision sei - soweit es sie betreffe - bereits deswegen zurückzuweisen, weil sie lediglich noch hinsichtlich der Frage der anteiligen Kostenauferlegung Verfahrensbeteiligte gewesen sei, nachdem die Klägerin aufgrund des geschlossenen Vergleichs...