...Sie ergibt sich aber daraus, dass das Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt des Übertritts mit dem jeweiligen Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger vergleichen wird; das Arbeitsentgelt ist in den maßgeblichen Tarifverträgen als Monatsvergütung geregelt und nur so kann das Ziel des Gesetzgebers erreicht werden, eine verlässliche, zeitnahe und in ihrer Höhe leicht berechenbare Bestandssicherung zu erreichen...