...Der formelhafte Hinweis der Strafkammer am Ende der Beweiswürdigung (nach der Würdigung der Angaben zum zweiten Tatgeschehen, UA S. 46), dem sich eine Erklärung der Tat(en) aus psychologischer Sicht und ein Vergleich mit dieser Tat und einem vergleichbaren (nicht angeklagten) Vorfall anschließt, räumt nicht die Besorgnis des Senats aus, das Landgericht habe tatsächlich nicht alle gegen die Zuverlässigkeit...