...Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu 1/50 zu erstatten. 4. Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Heischel zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet. 5....