...Im Streitfall handelt es sich jedoch nicht um eine Stiftung, sondern um einen rechtsfähigen Verein italienischen Rechts (vgl. dazu Grundmann/Zaccaria, Einführung in das italienische Recht, 2007, 144 ff.) und damit um eine mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung (Verband). 15 c) Entgegen der Ansicht des FG verstößt die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c KStG 2002 n.F., soweit aus ihr...