...Ihnen soll der Erwerb von Schusswaffen ermöglicht werden, die sie zwar für das sportliche Schießen in ihrem Verband nicht benötigen, mit denen sie aber den Schießsport "verbandsfremd" als Gastschütze ausüben können (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2008 - 6 C 29.07 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 97 Rn. 5)....