...Nach diesen Angaben entstehen Zweifel, ob der Zeuge den offensichtlichen Sinn der an ihn gerichteten Frage, welchen Stand sein Konto (heute) habe, überhaupt verstanden hatte, wenn er die Kenntnisnahme mit dem Eintritt in sein Rentenalter verband, an dessen Zeitpunkt er sich aber nicht zu erinnern vermochte....