...Der Zusatz "dies mag allerdings nicht ausschließen, dass in besonders gelagerten Fällen auch eine Veräußerung, und zwar sogar an private Erwerber, im gesellschaftlichen Interesse liegen konnte" beinhaltet keinen abstrakten Rechtssatz, sondern den Hinweis, dass Besonderheiten des Einzelfalles eine andere rechtliche Beurteilung gebieten können. 4 Das Verwaltungsgericht ist in der angefochtenen Entscheidung...